Zählerstand und Ablesung
Wenn von Ihnen zu einem bestimmten Ablesezeitpunkt für die Abrechnung kein Zählerstand vorliegt, kann der Netzbetreiber diesen anhand der zuvor bekannten Verbräuche schätzen. Auf Seite 2 (Ökostrom) bzw. Seite 3 (Gas) Ihrer Jahresrechnung finden Sie unter „Ableseart“, wie der abgerechnete Zählerstand ermittelt wurde.
Ihre Zählernummer finden Sie z.B. auf Ihrer Jahresrechnung oder im Kundenportal unter dem Reiter „Vertrag“ à „Mein Vertrag“.
Wenn Sie uns Ihren Jahreszählerstand melden, können wir Ihren persönlichen Verbrauch korrekt ermitteln und berechnen. Dazu erhalten Sie von uns vor der Jahresabrechnung eine Ableseaufforderung. Sollte uns zum Abrechnungsstichtag keine Zählerstandsmeldung von Ihnen vorliegen, ermitteln wir Ihren Verbrauch auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches.
Grundsätzlich ist es ausreichend, Ihren Zählerstand einmal pro Jahr für die Jahresrechnung zu melden. Für die Jahresablesung zum 30. Juni oder 31. Dezember erhalten Sie rechtzeitig eine Ablesekarte oder E-Mail. Der einfachste Weg ist, wenn Sie uns Ihren Zählerstand online über unser Kundenportal mitteilen. Dies können Sie zum Beispiel auch ganz bequem über Ihr Smartphone erledigen. Gerne können Sie uns Ihre Ablesung auch bei Preisanpassungen oder aus sonstigen Gründen mitteilen. Diese wird dann vermerkt und auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Sie erhalten vom zuständigen Netzbetreiber die Aufforderung zur Ablesung mittels Ablesekarte. Eine weitere Option ist, dass Sie uns selber den Zählerstand melden. Das können Sie telefonisch oder ganz bequem online über unser Kundenportal erledigen.