Sie möchten Ihre Immobilie modernisieren, planen einen energieeffizienten Neubau oder interessieren sich für Elektromobilität oder den Einsatz erneuerbarer Energien? Dann können Sie von verschiedenen staatlichen Fördermitteln profitieren.
Informieren Sie sich hier, welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt:
Seit 2024 werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien über die staatliche Förderbank KfW mit bis zu 70% Zuschuss gefördert.
Gefördert werden Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien:
Nicht gefördert werden Strom-Direktheizungen und fossile Heizungsarten (z.B. Gas- oder Ölheizungen). Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung finden Sie hier.
Die Förderprogramme der KfW unterstützen Sie mit Darlehen sowie Zuschüssen.
Hier finden Sie die Programme im Überblick.
Zinsgünstige Darlehen unterstützen die Modernisierung zum barrierefreien Wohnen. Außerdem wird der Schutz gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bezuschusst.
Genauere Informationen zum KfW-Programm 159 finden Sie hier.
Das KfW-Programm 167 unterstützt Gebäudesanierer, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Sie erhalten Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) für die Energieberatung und für den Einbau von neu entwickelten Heizungstechnologien. Die Kombination mit vereinzelten KfW-Programmen steht Ihnen offen.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Privatpersonen können bei Handwerkerleistungen, die der Steigerung der Energieeffizienz oder Heizungsoptimierung dienen, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag 20% der Arbeitskosten von der Steuer absetzen.
Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten weitere Förderprogramme an (z.B. 10.000-Häuser-Programm Bayern).
Mit dem KfW-Programm 153 wird der Neubau und Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus gefördert. Dabei gilt je kleiner die Zahl, desto höher die Energieeffizienz der Wohnimmobilie und desto höher die KfW-Förderung.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Das KfW-Programm 124 fördert mit zinsverbilligten Darlehen bis zu 100% der Grundstücks-, Bau – und Baunebenkosten oder Kaufkosten.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Sie sind Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft oder wollen es werden? Dann gibt es im KfW-Programm 134 Darlehen für den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Bundesländer, Kommunen und Energieversorger bieten weitere Fördermöglichkeiten an. Die Kombinierbarkeit ist jedoch stets zu prüfen.
Einige Förderanträge müssen vor einer Auftragserteilung und vor Baubeginn gestellt werden.
ANTRAG | INSTITUTION |
Genehmigung der Abgasführung | Zuständiger Schornsteinfeger |
Erdgasnetzanschluss | Zuständiger Erdgasnetzbetreiber |
Anschluss der Anlage an das Stromversorgungsnetz | Zuständiger Stromnetzbetreiber |
ANTRAG | INSTITUTION |
Anzeigen zur Erteilung der Zulassung | BAFA |
Einspeisevertrag nach KWKG | Zuständiger Stromversorger |
ANTRAG | INSTITUTION |
Steuerentlastung für die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme | Hauptzollamt |
Mitteilung über eingespeiste KWK-Strommenge | BAFA |
Wenn Sie mehr zum Thema Energieeffizienz erfahren wollen, können Sie sich von unseren Innovationspartnern beraten lassen.