Grund- und Ersatzversorgung
Das sollten Sie wissen
Auch wenn Sie als Haushaltskunde in unserem Grundversorgungsgebiet keinen Vertrag für die Gaslieferung abgeschlossen haben, versorgen wir Sie entsprechend der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) sicher und zuverlässig mit Energie – ganz ohne Formalitäten. Denn als Ihr Grundversorger haben wir die Pflicht, Ihre Energielieferung sicherzustellen. Und das tun wir gerne.
Falls Sie als Privatkunde in unserem Grundversorgungsgebiet einen Vertrag bei einem anderen Versorger abgeschlossen haben, von diesem aber nicht beliefert werden können, tritt unsere Ersatzversorgung ein. Diese Ersatzversorgung greift auch dann, wenn Sie einen bestehenden Versorgungsvertrag mit Energie Südbayern kündigen und noch keinen neuen Versorger haben. Die Ersatzversorgung muss drei Monate aufrechterhalten werden, anschließend ist ein neuer Vertrag abzuschließen. Andernfalls werden Sie in die Grundversorgung übergeleitet.
Wichtige Informationen:
- Preisblatt Netzgebiet Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ab 01.11.2024
- Preisblatt Netzgebiet Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ab 01.10.2024
- Preisblatt Netzgebiet Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG ab 01.11.2024
- Preisblatt Netzgebiet Gasversorgung Dingolfing GmbH & Co. KG ab 01.10.2024
- Preisblatt Netzgebiet Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG ab 01.11.2024
- Preisblatt Netzgebiet Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH & Co. KG ab 01.10.2024
- Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)