Streitigkeiten beilegen – die Schlichtungsstelle hilft.
Die Versorgung mit Erdgas und Strom ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft, welche uns als Energieversorgungsunternehmen und unsere Kunden gleichermaßen betreffen. Um Verbrauchern ein transparentes und kostenfreies Verfahren zur Behandlung von Verbraucherbeschwerden zu bieten, wurde am 25. Oktober 2011 die Schlichtungsstelle vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach § 111b EnWG anerkannt.
Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie.
Die Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist die außergerichtliche und einvernehmliche Lösung von individuellen Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie soll zur Kundenzufriedenheit beitragen und die Gerichte entlasten. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren (nach § 111b EnWG) bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.
Energie Südbayern ist verpflichtet an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 2757240–0
www.schlichtungsstelle-energie.de
info@schlichtungsstelle-energie.de