Wie wird mein monatlicher Abschlag berechnet?
Ihr Abschlagsbetrag wird so kalkuliert, dass damit die Gesamtkosten für Ihren zu erwartenden Verbrauch bis zum nächsten Abrechnungstermin gedeckt sind. Basis für die Kalkulation sind Ihr gewählter Tarif und Ihre bisher vorliegenden Verbrauchswerte - entweder von Ihrer letzten Jahresrechnung oder von Ihrem örtlichen Erdgasnetzbetreiber, falls uns noch keine Jahresrechnung vorliegt.
Kann ich meinen Abschlagsbetrag ändern lassen?
Gerne bieten wir eine Überprüfung der Abschlagshöhe nach Vorliegen Ihrer persönlichen Verbrauchsdaten an. Bitte melden Sie uns hierzu nach einigen Verbrauchsmonaten Ihren Zählerstand. Ideal ist eine Ablesung Mitte Januar, da ausgehend vom 1. Juli zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte des Jahresverbrauchs angefallen ist.
Wann erfolgt die Abrechnung?
Der Abrechnungszeitpunkt Ihres Jahresverbrauchs ist jeweils der 30. Juni oder der 31. Dezember des laufenden Jahres. Bis zur Jahresrechnung sind monatliche Abschläge fällig, die den laufenden Verbrauch decken sollen. Auf der Jahresrechnung wird dann der tatsächliche Verbrauch, den Sie im Vorfeld über eine Zählerablesekarte, telefonisch oder über das Kundenportal an uns melden, den bereits bezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Muss ich meinen Zählerstand zur Jahresabrechnung melden?
Wenn Sie uns Ihren Jahreszählerstand melden, können wir Ihren persönlichen Verbrauch korrekt ermitteln und berechnen. Dazu erhalten Sie von uns vor der Jahresabrechnung eine Ableseaufforderung. Sollte uns zum Abrechnungsstichtag keine Zählerstandsmeldung von Ihnen vorliegen, ermitteln wir Ihren Verbrauch auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches.
Wann und wie muss ich Zählerstände an Energie Südbayern melden?
Grundsätzlich ist es ausreichend, Ihren Zählerstand einmal pro Jahr für die Jahresrechnung zu melden. Für die Jahresablesung zum 30. Juni oder 31. Dezember erhalten Sie rechtzeitig eine Ablesekarte oder E-Mail. Der einfachste Weg ist, wenn Sie uns Ihren Zählerstand online über unser Kundenportal mitteilen. Dies können Sie zum Beispiel auch ganz bequem über Ihr Smartphone erledigen. Gerne können Sie uns Ihre Ablesung auch bei Preisanpassungen oder aus sonstigen Gründen mitteilen. Diese wird dann vermerkt und auf der Jahresrechnung ausgewiesen.
Wie setzt sich mein Rechnungsbetrag zusammen und wie berechnen sich meine Gutschrift oder Nachzahlung?
Ihr Jahresrechnungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
(Grundpreis in Euro pro Monat x 12 Monate) + (Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) x Verbrauchsmenge pro Jahr : 100)
Die für Ihren persönlichen Verbrauch angefallenen Gesamtkosten werden mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergeben den Restbetrag (Nachzahlung) oder die Überzahlung (Gutschrift).
Das Ergebnis ist abhängig davon, ob Ihr Verbrauch von bisherigen Mengen abweicht und wie sich im Abrechnungszeitraum der Preis entwickelt hat bzw. welchen Tarif Sie gewählt haben.
Wie wird der Gasverbrauch gemessen?
Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt auf der Basis des abgelesenen Zählerstandes. Um eine gerechte Abrechnung zu gewährleisten, werden bei der Umrechnung von Kubikmeter auf Kilowattstunden die ortsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt.
Zur Erfassung der gelieferten Erdgasmengen (in Kubikmeter, m³) werden geeichte Gaszähler montiert. Netzanschluss und Zähler bleiben stets Eigentum des Netzbetreibers. Nur seine Beauftragten dürfen sie ein- und ausbauen. Um die Zuverlässigkeit der Zähler auf Dauer sicherzustellen, schreibt der Gesetzgeber vor, dass sie in regelmäßigen Abständen von staatlich anerkannten Prüfstellen kontrolliert und neu beglaubigt werden müssen. Diese Frist beträgt acht Jahre oder länger. Ein Zählerwechsel erscheint als Ablesezeitraum auf Ihrer Rechnung, weil die Zählerstände beim Ein- und Ausbau abgelesen werden. Der Gaszähler muss jederzeit leicht zugänglich sein und darf nicht beschädigt werden. Die Entfernung von Plomben, mit denen der Zähler gegen unbefugte Eingriffe gesichert ist, ist strafbar. Der Verlust oder eine Beschädigung muss dem Netzbetreiber unverzüglich mitgeteilt werden.
Auf der Rechnung wird der Erdgaspreis in Kilowattstunden (kWh) angegeben, auf meinem Zähler steht der Verbrauch aber nur in Kubikmeter (m³). Wie wird das umgerechnet?
In Ihrer Rechnung geben wir Ihren Verbrauch in Kubikmetern (m³) und Kilowattstunden (kWh) an.
So funktioniert die Umrechnung von m³ in kWh:
Der Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh beträgt ungefähr 11, das entspricht dem Wärmeinhalt von Erdgas pro Kubikmeter. Wenn Sie also die am Zähler in m³ abgelesene Differenz mit 11 multiplizieren, dann erhalten Sie in etwa Ihren Verbrauch in kWh. Die Umrechnung für die Rechnungsstellung erfolgt natürlich mit exakten Zahlen. Diese Faktoren finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.