Abwendungsvereinbarung

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster finden Sie hier.

Diese beinhaltet nach § 19 GasGVV eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung können Sie aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

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