Rechnung und Zahlung
Gerne unterstützt Sie unser Kundenservice bei allen Fragen rund um Ihre Verträge. Rufen Sie uns an unter 0800 0 372 372 (kostenlos) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@esb.de.
Ihren Zählerstand können Sie uns im Kundenportal übermitteln oder ganz einfach ohne Registrierung mit unserem Online-Formular. Alternativ können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Rufen Sie uns an unter 0800 0 372 372 (kostenlos) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@esb.de.
Ihre Rechnungsanschrift und weitere persönliche Daten können Sie ganz einfach selbst im Kundenportal ändern. Noch nicht registriert? In wenigen Schritten nachholen, direkt loslegen und von vielen Vorteilen profitieren. Alternativ können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Rufen Sie uns an unter 0800 0 372 372 (kostenlos) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@esb.de.
Sprechen Sie uns an – wir finden gemeinsam eine Lösung! Sie erreichen unseren Kundenservice unter 0800 0 372 372 (kostenlos) oder per E-Mail an service@esb.de.
Ihre Abschlagshöhe und weitere Daten können Sie ganz einfach selbst im Kundenportal ändern. Noch nicht registriert? In wenigen Schritten nachholen, direkt loslegen und von vielen Vorteilen profitieren. Alternativ können Sie sich an unseren Kundenservice wenden. Rufen Sie uns an unter 0800 0 372 372 (kostenlos) oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@esb.de.
Ihr Abschlagsbetrag wird so kalkuliert, dass damit die Gesamtkosten für Ihren zu erwartenden Verbrauch bis zum nächsten Abrechnungstermin gedeckt sind. Basis für die Kalkulation sind Ihr gewählter Tarif und Ihre bisher vorliegenden Verbrauchswerte - entweder von Ihrer letzten Jahresrechnung oder von Ihrem örtlichen Netzbetreiber, falls uns noch keine Jahresrechnung vorliegt.
Gerne bieten wir eine Überprüfung der Abschlagshöhe nach Vorliegen Ihrer persönlichen Verbrauchsdaten an. Bitte melden Sie uns hierzu nach einigen Verbrauchsmonaten Ihren Zählerstand. Ideal ist eine Ablesung Mitte Januar, da ausgehend vom 1. Juli zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte des Jahresverbrauchs angefallen ist.
Der Abrechnungszeitpunkt Ihres Jahresverbrauchs ist jeweils der 30. Juni oder der 31. Dezember des laufenden Jahres. Bis zur Jahresrechnung sind monatliche Abschläge fällig, die den laufenden Verbrauch decken sollen. Auf der Jahresrechnung wird dann der tatsächliche Verbrauch, den Sie im Vorfeld über eine Zählerablesekarte, telefonisch oder über das Kundenportal an uns melden, den bereits bezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Ihr Jahresrechnungsbetrag wird wie folgt ermittelt:
Erdgas: (Grundpreis in Euro pro Monat x 12 Monate) + (Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) x Verbrauchsmenge pro Jahr: 100)
Strom: (Grundpreis in Euro pro Monat x 12 Monate) + (Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde (kWh) x Verbrauchsmenge pro Jahr)
Die für Ihren persönlichen Verbrauch angefallenen Gesamtkosten werden mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet und ergeben den Restbetrag (Nachzahlung) oder die Überzahlung (Gutschrift).
Wir rechnen Ihren Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) ab.
In Ihrer Rechnung geben wir Ihren Verbrauch in Kubikmetern (m³) und Kilowattstunden (kWh) an.
So funktioniert die Umrechnung von m³ in kWh:
Der Umrechnungsfaktor von m³ auf kWh beträgt ungefähr 11, das entspricht dem Wärmeinhalt von Erdgas pro Kubikmeter. Wenn Sie also die am Zähler in m³ abgelesene Differenz mit 11 multiplizieren, dann erhalten Sie in etwa Ihren Verbrauch in kWh. Die Umrechnung für die Rechnungsstellung erfolgt natürlich mit exakten Zahlen. Diese Faktoren finden Sie auf Ihrer Jahresabrechnung.
Ihre Rechnung erhalten Sie per Post. Als Online-Kunde erhalten Sie eine Nachricht, wenn die Rechnung im Kundenportal zur Verfügung steht.
Ja. Sie erhalten für jede Abnahmestelle eine separate Rechnung.
Seit dem 1. Februar 2014 gibt es einen einheitlichen bargeldlosen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA). Die Abkürzung SEPA steht dabei für Single Euro Payments Area. Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung.
Mit einer Einzugsermächtigung erledigt sich die Zahlung Ihrer Energierechnung fast wie von selbst. Wir benötigen von Ihnen dazu lediglich ein SEPA-Lastschriftmandat. Wenn Sie bereits in unserem Kundenportal registriert sind, können Sie uns das SEPA-Mandat direkt online erteilen. Falls Sie kein Online-Kunde sind, können Sie einfach das SEPA-Formular ausfüllen und uns unterschrieben zusenden.
Auch beim Thema SEPA machen wir es Ihnen möglichst einfach: Ihr bereits bestehendes SEPA-Mandat wird bei Vertragsänderungen automatisch übernommen. Auf neuen Verträgen finden Sie ein Feld, in dem Sie ankreuzen können, ob uns von Ihnen schon ein SEPA-Mandat vorliegt oder ein neues erteilt wird.