Gebäudeenergiegesetz und kommunale Wärmeplanung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch Heizgesetz. Ziel des GEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von Biogas oder grünem Wasserstoff. Das Heizgesetz legt fest, wie die Gasversorgung nach und nach auf grüne Gase umgestellt werden soll. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Ihr Gastarif muss zu bestimmten Zeitpunkten einen Mindestanteil Biogas bzw. Wasserstoff enthalten. Ab 2045 müssen dann alle Gebäude mit 100% erneuerbarer Energie heizen. Welche Vorgaben bis dahin für Sie gelten, ist davon abhängig, wann Sie eine Gasheizung einbauen oder erneuern und was der kommunale Wärmeplan in Ihrer Gemeinde vorsieht.
Hier haben wir die wichtigsten Regelungen für Sie zusammengefasst.
Nein, wenn Sie bereits mit Gas heizen, müssen Sie nichts weiter tun und können Ihre Gasheizung wie gewohnt weiter betreiben. Ein Austausch ist erst dann vorgeschrieben, wenn die Heizung 30 Jahre alt ist oder aufgrund eines Defekts nicht mehr repariert werden kann. Und selbst dann ist es möglich, eine neue Gasheizung einzubauen. Sie können also auch in Zukunft auf Gas setzen – wir bieten Ihnen zu jedem Zeitpunkt das Produkt, das Sie benötigen, um allen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Die Energieversorgung in Bayern soll bis zum Jahr 2040 weitgehend klimaneutral erfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Wärmeversorgung unserer Gebäude weitgehend ohne fossile Brennstoffe auskommen. Auf lokaler Ebene ist die kommunale Wärmeplanung dafür das zentrale Instrument. Im kommunalen Wärmeplan werden für das gesamte Gemeindegebiet konkrete Maßnahmen formuliert, um die Treibhausgase in der Wärmeversorgung zu reduzieren - z.B. indem Wasserstoff-, oder Wärmenetze ausgewiesen werden. Die kommunale Wärmeplanung muss für Gemeinden bis 100.000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028 vorliegen, für größere Städte bis zum 30. Juni 2026.
Die regionale Umsetzung hat viele Vorteile: Vor allem ist dadurch sichergestellt, dass die individuellen Potenziale vor Ort genutzt werden, und zwar unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie Sie mit Ihrer Gasheizung die 65%-Quote aus dem GEG erfüllen: Entweder wählen Sie einen Gastarif, der zu 65% aus Biomethan oder Wasserstoff besteht. Oder Sie kombinieren Ihre Gastherme mit einer Wärmepumpe (hybrides System). Der große Vorteil: Gerade bei bestehenden Gebäuden können dadurch die Sanierungskosten gering gehalten werden. Zusammen mit einem Biogasprodukt kann das hybride System nahezu CO2-frei betrieben werden. Ihr Installateur berät Sie gerne!
Der Anschluss an ein Wasserstoffnetz ist denkbar unkompliziert. Sie benötigen lediglich eine Therme, die für 100% Wasserstoff geeignet ist. Gerätehersteller werden solche Brennwertgeräte demnächst auf den Markt bringen. Zusätzlich benötigen Sie nur einen neuen Zähler und Druckregler. Sobald Ihr Heizungsinstallateur grünes Licht für Ihre Gasleitungen gibt, kann es losgehen.
In unserem Wasserstoffprojekt H2Direkt in Hohenwart zeigen wir zusammen mit Energienetze Bayern und der Thüga, dass eine Versorgung mit 100% Wasserstoff möglich ist. Das Schöne daran: Die bestehende Infrastruktur kann genutzt werden, größere Umbaumaßnahmen sind nicht nötig!
Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Ihr Vermieter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihr Heizsystem allen gesetzlichen Vorgaben entspricht.
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