Energiewirtschaft schnell erklärt: Die wichtigsten Fachbegriffe
Anbieter von Abschaltleistungen erhalten Vergütungen für den Zeitraum der Abschaltung. Die Vergütung in Form einer Umlage wird zusammen mit den Netzentgelten in Rechnung gestellt.
Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.
Die anteilige Förderabgabe ist Bestandteil des Erdgaspreises und wird in einigen Bundesländern auf die Gewinnung von Erdgas und Erdöl erhoben.
Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert nicht nur Wärme für Heizung und Warmwasser, sondern liefert zusätzlich Strom. Dieser wird für den Eigenbedarf genutzt und/oder ins öffentliche Netz eingespeist.
Bioerdgas (Biomethan) entsteht bei der Vergärung von Biomasse. Zur Biomasse gehören beispielsweise Pflanzenreste, tierische Abfälle oder speziell angebaute, schnell wachsende Energiepflanzen (Mais oder Roggen). Nach der Reinigung ist das Biogas als Energieträger vor allem für BHKWs einsetzbar.
Der Brennwert wird regelmäßig gemessen und drückt den Energieinhalt des Erdgases im Normzustand aus. Der durchschnittliche Brennwert des Erdgases im Normzustand (= Temperatur 0 Grad Celsius, Luftdruck 1013 mbar und trockener Zustand) beträgt derzeit ca. 11,190 kWh/ m3.
Öl-Brennwerttechnik zählt zu den effizientesten Heiztechniken. Während konventionelle Anlagen die heißen Abgase einfach zum Schornstein hinauspusten, wird bei der modernen Brennwerttechnik dem Abgas auch die im Wasserdampf gebundene Kondensationswärme entzogen und dem Heizsystem zugeführt. Dadurch wird das Heizöl nahezu verlustfrei in Nutzwärme umgewandelt.
Der Teil des Lichtstroms, der in einem bestimmten Raumwinkel abgestrahlt wird. 1 cd = 1 lm/Raumwinkel.
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Beim Contracting übernimmt ein Dienstleister für den Kunden Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der Energieanlagen. Zudem liegen Brennstoffmanagement, Wartung und Reparaturen in der Hand des Dienstleisters. Contracting ist für die Erzeugung von Wärme und Kälte sowie Dampf möglich.
Der Lichtstrom einer LED-Lampe lässt über ihre Nutzungsdauer nach. Am Ende der Lebensdauer verfügen LED-Lampen in der Regel noch über ca. 70 % des ursprünglichen Lichtstroms. Eine Glühlampe oder Energiesparlampe geht am Ende der Lebensdauer jedoch schlagartig kaputt.
Mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Endverbraucher umgelegt.
Hierbei werden Emissionen, die beispielsweise bei der Verbrennung von Erdgas entstehen, über CO2-Zertifikate kompensiert. Über diese Zertifikate wird sichergestellt, dass die CO2-Minderung in weltweiten Klimaschutzprojekten auch wirklich stattfindet.
Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Für den aus erneuerbaren Energien eingespeisten Strom wird die im EEG vorgegebene Vergütung gezahlt. Das EEG sieht vor, dass diese Kosten auf alle Verbraucher umgelegt werden.
Die Effizienz wird in Lumen pro Watt (lm/W) angegeben. Je mehr lm/W, desto effizienter ist die Lampe.
Neue Heizungen müssen in der EU ab September 2015 ein Energielabel tragen. Das Label gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage ist. A++ steht dabei für sehr gute, G für mangelnde Effizienz. Ab 2016 gilt das Effizienzlabel auch für alte Heizungen.
Die Weiterentwicklung der Elektromobilität ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Dabei geht es darum, die Forschung und Entwicklung elektrisch betriebene Fahrzeuge zu fördern.
Unter Energieeffizienz versteht man neben dem Einsatz regenerativer Energien auch die effiziente Nutzung vorhandener Ressourcen. So werden vor allem die Energiekosten gesenkt und die Umwelt geschont.
Energielabel informieren über den Stromverbrauch von Elektrogeräten. Hersteller von Elektrogroßgeräten sind verpflichtet, als zusätzliche Information zur Kaufentscheidung Energie-Labels auf den Geräten anzubringen.
Erdgas ist ein brennbares, natürlich entstandenes Gasgemisch, das in unterirdischen Lagerstätten vorkommt. Hauptbestandteil ist Methan.
Die Energiesteuer auf Erdgas wird für die Entnahme von Erdgas zum Verbrauch aus dem Leitungsnetz erhoben. Die Erdgasbesteuerung besteht aus einem ermäßigten Steuersatz von 0,55 ct/kWh. Die Gasversorger haben die gesetzliche Pflicht, diese Steuer vom Kunden einzuziehen und an den Bundeshaushalt (über die Hauptzollämter) abzuführen.
Die Ersatzversorgung sichert die Versorgung mit Energie. Sie tritt dann ein, wenn ein Kunde im Grundversorgungsgebiet nicht mehr von seinem Versorgungsunternehmen beliefert werden kann oder wenn der Liefervertrag mit einem Energieversorger endet und ein neuer die Versorgung noch nicht aufnimmt. Die Ersatzversorgung muss drei Monate erfolgen.
Der Teil des elektromagnetischen Spektrums, der vom menschlichen Auge wahrgenommen werden kann. Moderne LED-Lampen zeichnen sich durch ein breites Farbspektrum aus, welches der Glühlampe sehr nahekommt. Wünschen Sie ein gemütliches, warmes Licht, achten Sie auf einen hohen Rotanteil im Farbspektrum. Soll das Licht eher kühl sein, achten Sie auf einen höheren Blauanteil.
Der Farbwiedergabeindex ist ein Anhaltspunkt für die Güte des Lichts. Als Basis für eine Skala dient eine Glühlampe, die einen Wert von Ra = 100 hat. Lampen mit einem Ra größer als 80 signalisieren eine gute Lichtqualität. Für eine weitere Bewertung der Lichtqualität beachten Sie zusätzlich das Farbspektrum der LED-Lampe.
Erdgas ist ein Naturprodukt. Deshalb ist die Qualität des Erdgases, die sich vor allem in seinem Brennwert ausdrückt, je nach Förderregion verschieden.
Der Verbrauchswert in Kubikmeter (m3) ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
Eine (Mini-)Gaswärmepumpe wandelt Umweltwärme in thermische Energie um und lässt sie somit sowohl für die Gebäudeheizung als auch für die Warmwasserbereitung nutzen.
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
Die Grundversorgung, die auf dem Energiewirtschaftsgesetz beruht, regelt die Energielieferung an Haushalte. Demnach ist der Grundversorger gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushalte zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Den Jahresverbrauch rechnen wir derzeit einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni oder zum 31. Dezember des laufenden Jahres ab. Bis zur Jahresabrechnung sind monatliche Abschläge fällig, die den laufenden Verbrauch decken sollen. Auf der Jahresabrechnung wird dann der tatsächliche Verbrauch, den Sie im Vorfeld über eine Zählerablesekarte, telefonisch oder über das Kundenportal an uns melden, den bereits bezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Die Differenz ist entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung.
Die Farbtemperatur einer Lampe wird in Kelvin (K) angegeben. Bei einer Farbtemperatur um 2.700 bis 3.500 K spricht man von warmweißem Licht, bei ca. 4.000 K von neutralweißem Licht und ab ca. 6.000 K von kaltweißem Licht. Für Wohnräume bietet sich eine Farbtemperatur um 2.700 K an, für Arbeitsbereiche neutralweißes Licht um 4.000 K. Eine Glühlampe hat ca. 2.700 K, eine Halogenlampe ca. 2.900 K.
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden in einem thermodynamischen Prozess gleichzeitig Energie und Wärme gewonnen. Die Energie wird üblicherweise direkt in Strom umgewandelt, die Wärme kann zum Heizen eingesetzt werden.
Die KWK-Umlage wurde mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt. Das Gesetz dient der Förderung der Stromversorgung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
LED-Lampen zählen zu den energiesparenden Leuchtmitteln. Sie reduzieren die eingesetzte Energie um bis zu 80 % und punkten außerdem mit einem angenehmen Licht und einer sehr langen Haltbarkeit.
Der Lichtstrom, ausgedrückt in Lumen (lm), ist die gesamte, von einer Lichtquelle nach allen Richtungen abgegebene Lichtleistung.
Die Beleuchtungsstärke (lx) definiert die Strahlungsleistung (Lichtstromdichte) auf einer bestimmten Fläche: 1 lx = 1 lm/m2.
Für die installierte Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.
Der Netzbetreiber ist für die Aufrechterhaltung des Betriebes sowie für Wartung, Reparatur und Pflege des Netzes verantwortlich. Er ist Ansprechpartner bei Störungen.
Die Netznutzungsentgelte sind die Entgelte des jeweiligen örtlichen Energienetzbetreibers (z.B. Gas- oder Stromnetz) für den Transport und die Verteilung der entsprechenden Energie.
Die Offshore-Haftungsumlage nach §17 f EnWG wurde im Jahr 2013 eingeführt. Ziel der Umlage ist es, die Kosten und Haftungsrisiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz auszugleichen. Damit soll mehr Planungssicherheit für Investoren, sowie eine Beschleunigung des Netzanschlusses ermöglicht werden.
Die Umlage nach §19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist 2012 zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe eingeführt worden.
Die Regelenergieumlage ist ein Gaspreisbestandteil, den die Marktgebietsbetreiber für die Bereitstellung von Regel- und Ausgleichsenergie berechnen. In den Gaslieferverträgen für Sondervertragskunden ist in der Regel vereinbart, dass diese Umlage in der jeweils maßgebenden Höhe an den Endkunden weitergegeben wird.
SEPA (Single Euro Payments Area) ist das europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften). Diese können für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino genutzt werden.
Solarthermie macht aus Sonnenenergie Wärme für Ihr Haus. Zumeist wird diese für die Warmwassererzeugung genutzt. Solarthermie lässt sich mit allen anderen Wärmeerzeugungsanlagen kombinieren – besonders umweltschonend ist die Kombination eines Erdgas-Brennwertkessels und einer Solaranlage.
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Die Thermische Energie berechnet sich auf der Basis des Gasverbrauchs, wozu das gemessene Betriebsvolumen in das Normvolumen umgerechnet und mit dem Abrechnungsbrennwert multipliziert wird. Die Umrechnung von Betriebsvolumen auf Normvolumen erfolgt mittels der Zustandszahl. Hierbei werden Gasdruck und Gastemperatur zu Normdruck und Normtemperatur ins Verhältnis gesetzt.
Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen. Beim Strom kann der Verbrauch ggf. auch tageszeitabhängig erfasst werden (z.B. Hochtarif-/Niedertarifzeit).
Eine Verbrauchsstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Unter dem Vertragskonto sind Ihre Stammdaten, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
Messwandler reduzieren hohe Ströme bzw. Spannungen. Mit dem Wandlerfaktor ist die entsprechende Messgröße (z.B. Verbrauch, Leistung) zu multiplizieren.
Weiterverteiler sind Strom- oder Gasversorgungsunternehmen, die Energie von einem oder mehreren Vorlieferanten oder von einer Energiebörse beziehen und sie an industrielle, gewerbliche und private Endverbraucher liefern.
Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustands. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.