Besitzer eines oder mehrerer vollelektrischer Autos (kein Hybrid)
Sie müssen als Fahrzeughalter eingetragen sein
Sie haben im laufenden Jahr die THG-Quote noch nicht an Dritte abgegeben
THG-Prämie kann auch für Firmenfahrzeuge beantragt werden
Keine Begrenzung, für wie viele Elektroautos die Prämie beantragt werden kann
Füllen Sie einfach und schnell das Online-Formular aus und laden Sie die Vorderseite Ihres Fahrzeugscheins hoch. Sobald Ihre Daten verifiziert wurden, erhalten Sie eine E-Mail von uns.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Angaben gründlich zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie vollständig und korrekt sind. Anschließend leiten wir die Unterlagen an das Umweltbundesamt (UBA) zur Prüfung weiter.
Ihre Prämie zahlen wir nach erfolgreicher Prüfung durch das UBA aus - ganz einfach und unkompliziert auf Ihr Konto.
Schnelle und einfache Anmeldung
Garantierte Prämienhöhe
Keine Kosten für Sie
Steuerfreie Prämie für Privatpersonen
Komplette Abwicklung durch ESB
Jährliche Erinnerung zur erneuten Anmeldung
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir die Prämie auf Ihr angegebenes Bankkonto aus – pro E-Fahrzeug sind das 60 € pro Jahr.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das UBA. Daher kann es einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an THG-Quoten.
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unsere THG-Prämie anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, können Sie Ihre THG-Quote erst im nächsten Jahr bei uns einreichen.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.