Umsetzung der Energiepreisbremsen – Mitteilungspflichten für Unternehmen

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Kern der Maßnahmen sind die Strom- bzw. Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetze, die umfangreiche Entlastungen für Unternehmen vorsehen. Diese Entlastungen erhalten Sie über uns. Damit wir für Sie die Entlastung je Entnahmestelle in vollem Umfang berücksichtigen können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

 

Mitteilung über anzuwendende Höchstgrenzen

Für Unternehmen oder verbundene Unternehmen darf die Entlastungssumme vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben insgesamt bestimmte Beträge nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Sie sind grundsätzlich verpflichtet, uns die Höchstgrenze Ihrer Entlastung zu melden. Übermitteln Sie uns dazu Ihre Selbsterklärung gemäß §§ 18, 22 EWPBG bzw. §§ 9, 10, 30 StromPBG schnellstmöglich, spätestens jedoch bis zum 31. März 2023. Eine entsprechende Vorlage finden Sie hier. Sollte Ihr Entlastungsbetrag an sämtlichen Entnahmestellen in Summe unter 150.000 € je Monat liegen, ist eine Mitteilung an uns nicht nötig.

 

Informationen zu Ihrem Jahresverbrauch 2021

Die Höhe des Entlastungsbetrags ist für jedes Unternehmen individuell und wird auf Grundlage des Jahresverbrauchs 2021 ermittelt. Wir waren das gesamte Jahr 2021 Ihr Energielieferant? Dann haben wir bereits alle Informationen zu Ihrem Verbrauch, die wir benötigen. Falls Sie im Jahr 2021 nicht durchgängig von uns beliefert wurden, bitten wir Sie, uns für Ihre lastganggemessenen Abnahmestellen (RLM) den Jahresverbrauch aus 2021 pro Lieferstelle mitzuteilen.

 

Sonstige Mitteilungspflichten

Bitte geben Sie uns Bescheid, sofern folgende Punkte auf Sie zutreffen:

  • Sie betreiben eine KWK-Anlage und veräußern Strom bzw. Wärme an Dritte
  • Sie betreiben ein zugelassenes Krankenhaus
  • Sie gehören zu den in §3 Satz 1 EWPBG beschriebenen Letztverbrauchern und haben uns dies im Rahmen der Dezember-Soforthilfe noch nicht mitgeteilt

 

Sämtliche Informationen und Ihre Selbsterklärung senden Sie uns bitte an Energiepreisbremse@esb.de.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht rechtsberatend tätig werden dürfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.