Das Gebäudeenergiegesetz
Ihr Fahrplan für die zukunftsfähige Wärmeversorgung
Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch Heizgesetz. Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie bereits mit Gas heizen, ändert sich für Sie nichts! Sie können Ihre Gasheizung wie gewohnt weiter betreiben. Nur, wenn Ihre Gas- oder Ölheizung älter ist als 30 Jahre oder nicht mehr repariert werden kann, muss sie ausgetauscht werden. Aber auch, wenn ein Heizungstausch oder die Neuinstallation anstehen, können Sie mit einer Gasheizung die künftigen Anforderungen erfüllen.
Ziel des GEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von Biogas oder grünem Wasserstoff.