Elektromobilität
Ladestrom ist physikalisch gesehen ganz normaler Strom, den Sie zum Laden Ihres Elektroautos oder Hybrid-Fahrzeugs verwenden. Mit unseren beiden Ladestromtarifen haben Sie die Auswahl zwischen zwei Produkten, die genau auf die Bedürfnisse von E-Autofahrern zugeschnitten sind.
Der Tarif LADE Ökostrom kombi misst Ihren Haushalts- und Ladestrom gemeinsam. Voraussetzung ist, dass Sie zuhause über einen Ein- oder Doppeltarifzähler oder eine moderne Messeinrichtung verfügen.
Unseren reinen Ladestromtarif LADE Ökostrom können Sie nur abschließen, wenn Sie zu Hause einen separaten Stromzähler für Ihre Wallbox haben (Ein- oder Doppeltarifzähler oder moderne Messeinrichtung), den der Netzbetreiber steuern kann (§ 14a EnWG). Denn in diesem Fall wird Ladestrom gesetzlich anders betrachtet – und das bedeutet niedrigere Netzentgelte und eine reduzierte Konzessionsabgabe für Ladestrom und damit eine Kosteneinsparung für Sie.
Nach der Bestätigung Ihrer THG-Quote durch das Umweltbundesamt (UBA) zahlen wir die Prämie auf Ihr angegebenes Bankkonto aus – pro E-Fahrzeug sind das 60 € pro Jahr.
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Bearbeitung durch das UBA. Daher kann es einige Monate dauern, bis Ihre Unterlagen geprüft sind und Sie Ihre Prämie erhalten. Grund für die lange Bearbeitungszeit ist vor allem die hohe Anzahl an THG-Quoten.
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann die THG-Quote für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihre Prämie trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unsere THG-Prämie anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, können Sie Ihre THG-Quote erst im nächsten Jahr bei uns einreichen.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.
Der Start des Ladevorgangs kann sich je nach Säule unterscheiden, ist aber immer denkbar einfach. Die passende Anleitung ist in der Regel auf der Ladesäule abgebildet. Sie können die Ladesäule per Ladekarte, QR-Code oder App freischalten. Die Abrechnung erfolgt dann monatsweise, die Rechnung über alle Ihre Ladevorgänge sehen Sie im Online-Portal von ladenetz.de ein. Je nach hinterlegter Zahlweise (SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte) wird die Summe eingezogen.
Die Höhe des Preises an der Ladesäule richtet sich jeweils nach dem tatsächlichen Beginn des Ladevorgangs und gilt für die gesamte Dauer des Ladevorgangs.
Unser Kooperationspartner ist ladenetz.de – über diesen Verbund können Sie die ESB-eigenen Ladesäulen und die Ladesäulen der Partner nutzen. In Deutschland haben Sie so Zugriff auf einen Großteil der öffentlichen Ladesäulen. Eine Übersicht über alle Ladestationen finden Sie hier: https://maps.ladenetz.de/. Außerdem können Sie sich über die ladeapp ganz einfach zur nächsten Ladesäule navigieren lassen.
Mit der ESB Ladekarte laden Sie ganz einfach an allen Ladesäulen im Ladenetz-Verbund. Besonders günstig ist das an unseren eigenen ESB-Ladesäulen. Sie haben aber auch Zugang zu den Ladesäulen zahlreicher anderer Anbieter, sogenannter Roamingpartner. Der Vorteil: Egal, wo Sie sind, Sie finden eine passende Ladesäule. Die Preise weichen von unseren eigenen Ladesäulen ab. Gut zu wissen: Um welche Ladesäule es sich handelt, können Sie vorab in der ladeapp einsehen.
Die ESB Ladekarte ist europaweit einsetzbar.
Nein, mit der ESB Ladekarte können Sie auch ohne Smartphone den Ladevorgang starten.
Für das Gelingen der Verkehrswende ist eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur zentral – und Ladepunkte, die dann frei sind, wenn sie gebraucht werden. Um die Verfügbarkeit öffentlicher Ladesäulen zu erhöhen, erheben wir nach einer gewissen Zeit eine Blockiergebühr in Höhe von 10 Ct. pro Minute. Bei AC Ladepunkten berechnen wir die Blockiergebühr nach 240 Minuten Anschlusszeit, bei DC-Ladepunkten nach 60 Minuten Anschlusszeit.
Wir möchten Ihnen das Laden so alltagstauglich wie möglich machen! Deshalb erheben wir die Blockiergebühr nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr. Das heißt auch: Über Nacht können Sie Ihr Elektroauto angeschlossen lassen ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen.
Die Blockiergebühr fällt zwischen 7.00 und 20.00 Uhr bei allen Ladesäulen (ESB-Ladepunkte und Roaming-Anbieter) nach einer bestimmten Anschlusszeit an. Bei AC-Ladepunkten berechnen wir die Blockiergebühr nach 240 Minuten Anschlusszeit, bei DC-Ladepunkten nach 60 Minuten Anschlusszeit.
Die Zeitspanne, bis eine Blockiergebühr anfällt, startet jeden Tag (ab 7 Uhr) neu. Das heißt: Sie lassen Ihr Auto über Nacht an einer Ladesäule stehen und holen es am nächsten Tag um 8 Uhr ab? Dann zahlen Sie keine Blockiergebühr, da Ihre tägliche Anschlusszeit zu diesem Zeitpunkt erst 60 Minuten beträgt.
An unseren eigenen ESB-Ladesäulen laden Sie besonders günstig. Die Preise gelten auch für die Ladesäulen unserer regionalen Beteiligungsunternehmen (Abens-Donau Energie, Ammer-Loisach Energie, Karwendel Energie und Wasser, Energieversorgung Ergolding-Essenbach, Energieversorgung Inn-Salzach, Watzmann Natur Energie, Energieversorgung Burghausen, INNergie).
Einfach erkennen: Bei allen Ladesäulen, die zur ESB oder einem Beteiligungsunternehmen gehören, wird in der ladeapp Energie Südbayern als Betreiber angezeigt. So finden Sie ganz einfach eine passende Lademöglichkeit zum besten Preis.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Kostenloses Servicetelefon
Öffnungszeiten
Mo. – Do.: 8.00 bis 18.00 Uhr
Fr.: 8.00 bis 16.00 Uhr