Größere Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh Gas werden bereits ab Januar 2023 entlastet. Von der Gaspreisbremse ausgenommen sind Unternehmen, die Gas zur kommerziellen Wärme- oder Stromerzeugung nutzen.
Stromkunden mit einem Jahresverbrauch ab 30.000 kWh Strom erhalten die Entlastung ab März 2023 rückwirkend für Januar und Februar.
Für 70% ihres Verbrauchs aus 2021 zahlen große Gewerbekunden 7 Cent pro kWh Gas beziehungsweise 13 Cent je kWh Strom (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer). Der Verbrauch, der über die 70% hinausgeht, wird zum vertraglichen Arbeitspreis abgerechnet.
Die Summe der Entlastungen für Unternehmen ist begrenzt, Vorgaben zu den Höchstgrenzen finden Sie in § 18 EWPBG sowie §§ 9 und 10 StromPBG. Bitte beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten gemäß § 22 EWPBG beziehungsweise § 30 StromPBG, damit wir Ihre Entlastungen korrekt umsetzen können. Weitere Informationen und eine Vorlage zum Download finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.